Steuertip: Auch Sachspenden lassen sich von der Steuer absetzen
13.05.2020 Spenden und Mitgliedsbeiträge dürfen Sie mit bis zu 20 % des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte als Sonderausgaben abziehen. Damit das Finanzamt die milde Gabe anerkennt, muss sie der Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher oder anderer als besonders förderungswürdig anerkannter Zwecke dienen. Auch Sachspenden wie Kleidung oder Spielsachen können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Hierzu muss der …
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