Spenden: So lässt sich eine milde Gabe von der Steuer absetzen
22.09.2022 Spenden und Mitgliedsbeiträge können in der Einkommensteuererklärung mit bis zu 20 % des eigenen Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden. Neben diesem „regulären“ Abzug existieren noch spezielle Abzugsregeln für Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen. Die Steuerberaterkammer Stuttgart hat zusammengefasst, welche Grund-sätze für den Spendenabzug gelten: Art der Spenden: Spenden sind …
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