Schulzeitende: Wie es nach dem Abi mit dem Kindergeldanspruch weitergeht

20.09.2023

Endlich frei sein!  Wenn Schüler ihr Abitur in der Tasche haben, genießen sie häufig erst einmal die freie Zeit, bis der „Ernst des Lebens“ in Form einer Ausbildung bzw. eines Studiums beginnt. Eltern haben für diese Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung bzw. Studium häufig noch einen Kindergeldanspruch.

Die Familienkasse zahlt das Kindergeld für eine Übergangszeit von maximal vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten weiter. Hat ein Kind einen Ausbildungsvertrag unterschrieben, sollte dieser frühestmöglich in Kopie an die Familienkasse geschickt werden, damit es nicht zu einer Unterbrechung bei der Kindergeldzahlung kommt.

Während der Ausbildung laufen die Kindergeldzahlungen längstens bis zum 25. Geburtstag des Kindes weiter, sofern die erforderlichen Nachweise über die Ausbildung erbracht werden. Entsprechendes gilt für ein Studium. Will ein Kind nach dem Abitur studieren, sollte dies der Familienkasse ebenfalls möglichst frühzeitig mitgeteilt werden, damit die Kindergeldzahlungen weiterlaufen. Die Immatrikulationsbescheinigung kann später (mit Studienbeginn) als Nachweis nachgereicht werden.

Hat sich das Kind in der Zwischenzeit gegen ein Studium entschieden, kann es zur Rückforderung von Kindergeld kommen. Wollen Eltern auf Nummer sicher gehen, sollten sie das Kindergeld erst mit Vorliegen der Immatrikulationsbescheinigung rückwirkend für die freie Übergangszeit bei der Familienkasse beantragen. Dann wird das Kindergeld maximal für die letzten sechs Monate rückwirkend gezahlt.

Eltern sollten mit dem Antrag also nicht allzu lange warten.

Hinweis: Findet das Kind nach dem Abitur keinen Ausbildungs- oder Studienplatz, zahlt die Familienkasse das Kindergeld ebenfalls weiter – längstens bis zum 25. Geburtstag des Kindes. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Kind beim Jobcenter als ausbildungssuchend gemeldet ist bzw. die Studienplatzabsage nachweisen kann. Zudem muss sich das Kind weiterhin ernsthaft um einen Ausbildungs- bzw. Studienplatz bemühen.

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