Elektromobilität
Fördermöglichkeiten rund um den Fuhrpark verlängert Das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften ist in Kraft. Die bisher befristeten Regelungen zur Dienstwagenbesteuerung für Elektro- und Hybridfahrzeuge wurden wie folgt erweitert: Bei Anschaffung nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 ist nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage anzusetzen, wenn …