40 % Quote: Neues zur Umsatzsteuerbefreiung von Privatkliniken
26.05.2023 Seit dem 01.01.2009 können viele Privatkliniken keine Umsatzsteuerbefreiung mehr in Anspruch nehmen. Die Umsatzsteuerbefreiung für Krankenhäuser, die nicht von einem öffentlich-rechtlichen Träger betrieben wurden, ist seitdem an den Bedarfsvorbehalt des Sozialgesetzbuchs geknüpft. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich mit dieser Thematik beschäftigt und Hinweise zur Prüfung der Steuerbefreiung gegeben – insbesondere zur 40-%-Quote. Für Veranlagungszeiträume …
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