Steuertipp: Hinzugewinnung neuer Patienten nach Praxisverkauf unschädlich?
24.11.2020 Wenn Freiberufler ihre Praxis veräußern, können sie den dabei entstehenden Veräußerungsgewinn mit einem ermäßigten Steuersatz versteuern. Wer das 55. Lebensjahr vollendet hat oder dauernd berufsunfähig ist, kann zudem einen Freibetrag von bis zu 45.000 € in Abzug bringen. Das Finanzministerium Sachsen-Anhalt hat zusammengefasst, wann eine fortgeführte Berufstätigkeit des Praxisverkäufers die Steuerbegünstigungen weiterhin zulässt. Danach gelten …
Steuertipp: Hinzugewinnung neuer Patienten nach Praxisverkauf unschädlich? Read More »