Neu aufgenommene Gesellschafterin muss Mitunternehmerstellung erhalten
25.08.2022 Grundsätzlich müssen niedergelassene Ärzte als selbständig tätige Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlen. Übt eine Ärztegemeinschaft aber eine teils gewerbliche Tätigkeit aus, kann sie vollumfänglich gewerbesteuerpflichtig werden (Abfärbetheorie). Das Finanzgericht Münster (FG) hat sich mit der Frage beschäftigt, ob die Aufnahme einer neuen Gesellschafterin bei einer Arztpraxis zu gewerblichen Einkünften führt. Im Streitfall war eine ärztliche …
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