Unser Leistungsportfolio im Bereich Unternehmensnachfolge

  • Beratung zur Unternehmensnachfolge auf Familienangehörige oder Dritte
  • Beratung zur sinnvollen/steueroptimierten Gestaltung der Betriebsnachfolge entsprechend erbrechtlicher-, steuer- und familienrechtlicher Bestimmungen
  • Vertragsgestaltung von Übergabeverträgen
  • Unternehmens-Umstrukturierungen im Rahmen der Nachfolge
  • Konzeption und Errichtung von Stiftungen
  • Vertragsgestaltung zur Absicherung von Unternehmen, Ehepartnern und Familien: Eheverträge, Testamente, Pflichtteilsverzichte, Vorsorgevollmachten
  • Überprüfung und Anpassungen von Gesellschafts- und Beraterverträgen

Persönliche Absicherung

Häufig, aber vor allem bei Familienunternehmen, ist die Frage der Unternehmensnachfolge nicht zu trennen von höchst­persönlichen Fragen wie der eigenen Alters­finanzierung, der finanziellen Absicherung des Ehepartners, der Familie oder auch der Geschäfts­partner. Deshalb verlieren wir bei unserer Beratung neben dem Unternehmens­erfolg nie Ihre persönlichen Lebens­umstände aus den Augen.

Mit unserem Kompetenzteam aus Steuerfachleuten und Rechtsanwälten beraten und begleiten wir Sie steuer- und erbrechtlich bei allen vertraglichen Weichenstellungen für eine gesicherte Unternehmensnachfolge: dem Entwurf oder der Anpassung von Eheverträgen, Testamenten, Erbverträgen, Pflichtteilsverzichten, Patientenverfügungen, (Unternehmens-)Vorsorgevollmachten und Gesellschaftsverträgen.

Steuerrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge

Eine nicht geregelte Unternehmensnachfolge kann für ein Unternehmen schnell existenz­bedrohend werden. Abgesehen von drohender Handlungs­unfähigkeit, wenn zum Beispiel plötzlich eine Erben­gemeinschaft statt des eigentlich gewollten Nachfolgers das Unternehmen oder Unternehmens­teile erwirbt, können auch Belastungen aus Erbschafts- und Schenkungs­steuer ein Unternehmen ruinieren.

Mit einer rechtzeitigen Planung und Regelung ist das leicht zu verhindern. Zum einen eröffnet das Erb- und Schenkungsrecht verschiedene Möglichkeiten zur steuerfreien Übertragung von Vermögen, die es zu nutzen gilt. Zum anderen lässt sich das tatsächlich Gewollte und Sinnvolle in aller Regel auch vertraglich und/oder testamentarisch verbindlich regeln.

Wir beraten Sie gern zu allen Möglichkeiten der für Sie optimalen Gestaltung.

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