Jahrespauschale – Neuregelungen beim häuslichen Arbeitszimmer geplant

21.12.2022

Die Bundesregierung will den Abzug der Aufwendungen für ein häusli­ches Arbeitszimmer im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 mit Wirkung ab 2023 neu regeln: Steht für die betriebliche und berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, können die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ab 2023 pauschal mit 1.250 € (Jahrespauschale) abgezogen werden. Bildet das Arbeitszim­mer darüber hinaus auch den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, sind anstelle der Jahrespauschale die höheren tatsächlichen Aufwendungen abziehbar. Voraussetzung für den vollen Kostenabzug ist ab 2023 jedoch auch in diesen Fällen, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Insoweit kommt es ab 2023 zu einer nicht zu unterschätzenden Verschärfung gegenüber der geltenden Rechtslage.

Hinweis: Sind die Voraussetzungen für einen vollständigen Kostenab­zug erfüllt, können Beschäftigte künftig zwischen der Pauschale und dem vollständigen Abzug der tatsächlich entstandenen höheren Kosten wählen.

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