Gesetzgebung: Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärungen verlängert
22.09.2022
Im Rahmen des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes wurden die Einkommensteuer-Erklärungsfristen für Steuerzahler, die einen Steuerberater hinzuziehen, wie folgt verlängert:
- Erklärungen für 2020: Abgabe bis 31.08.2022
- Erklärungen für 2021: Abgabe bis 31.08.2023
- Erklärungen für 2022: Abgabe bis 31.07.2024
- Erklärungen für 2023: Abgabe bis 31.05.2025
- Erklärungen für 2024: Abgabe bis 30.04.2026
Damit wird vor allem auf die hohe Belastung bei den Steuerberatern Rücksicht genommen, die in der Corona-Krise viele zusätzliche Aufgaben übernommen haben (z.B. Beantragung von Corona-Hilfen). Mehrarbeit kommt auf die Beraterschaft auch wegen der Grundsteuer-Feststellungserklärungen zu.