Gesetzgebung: Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärungen verlängert

22.09.2022

Im Rahmen des Vierten Corona-Steuerhilfegeset­zes wurden die Ein­kommensteuer-Erklärungs­fristen für Steuerzahler, die einen Steuerbe­rater hinzuziehen, wie folgt verlängert:

  • Erklärungen für 2020: Abgabe bis 31.08.2022
  • Erklärungen für 2021: Abgabe bis 31.08.2023
  • Erklärungen für 2022: Abgabe bis 31.07.2024
  • Erklärungen für 2023: Abgabe bis 31.05.2025
  • Erklärungen für 2024: Abgabe bis 30.04.2026

Damit wird vor allem auf die hohe Belastung bei den Steuerberatern Rücksicht genommen, die in der Corona-Krise viele zusätzliche Aufga­ben übernommen haben (z.B. Beantragung von Co­rona-Hilfen). Mehr­arbeit kommt auf die Beraterschaft auch wegen der Grundsteuer-Fest­stel­lungserklärungen zu.

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