Unsere ganze Erfahrung für Ihr wichtigstes Kapital

Jürgen Hollstein

Dipl.-Kfm. Jürgen Hollstein | Steuerberater

Es ist nicht leicht, bei der Vielzahl der steuer­gesetzlichen und sozialversicherungs­rechtlichen Vorgaben immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben und im Alltags­geschäft dann auch alle Verpflichtungen korrekt und pünktlich umzusetzen. Oft bindet diese Aufgabe erhebliche Kapazitäten in Unternehmen, die im Kerngeschäft fehlen.

Wenn dann noch Sonder­fälle außerhalb der ständigen Routine hinzukommen, wird es noch aufwändiger und das Fehler­risiko steigt. Oder kennen Sie sich wirklich bis ins Detail aus mit: Abfindungs­regelungen, tariflichen Sonderregelungen, Zuschüssen zu Mutterschafts­geld, Berechnung bei Schlechtwetter- oder Kurzarbeitszeiten und geringfüge Beschäftigungs­verhältnisse, Werksstudenten ...

Wir übernehmen diesen Aufgabenbereich gern mit unserem kompetenten Personalteam.

Unser Leistungsportfolio Lohnbuchführung im Überblick

  • Erstellung monatlicher Lohnabrechnungen
  • Beratung im Hinblick auf optimale Gestaltung von Lohn- und Gehaltszahlungen
  • Bescheinigungen, Meldungen, Anträge
  • Reisekostenabrechnungen
  • Personalkostenplanung und -controlling
  • Lohnvorwegabrechnungen
  • Begleitung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Beratung bei betrieblicher Altersversorgung

Optimale Lohngestaltung

Gute Mitarbeiter sind Ihr Kapital und neue gute Mitarbeiter sind immer schwerer zu finden. Deshalb lohnt es sich, in gute Mitarbeiter zu investieren. Bei normalen Lohn- und Gehalts­erhöhungen sind die Abzüge allerdings oft so hoch, dass für den Arbeit­nehmer netto zu wenig übrigbleibt – und sich Ihre Lohn­nebenkosten trotzdem deutlich steigern.

Mit abgabenbegünstigten Bezahl­formen fallen Steuern oder Abgaben dagegen zum Teil oder sogar ganz weg. Gestalten Sie also die Gehaltserhöhung zum Beispiel als Fahrtkosten­zuschuss, Ersatz von Kindergarten­gebühren, als Erholungs­beihilfe oder Tank­gutscheine. Das bedeutet für Ihre Mitarbeiter ein wirklich spürbares Gehaltsplus.  

Lassen Sie sich von uns beraten!

Prüfungen durch Finanzämter und Sozialversicherungs­träger

Sie können viele Jahre verschont bleiben, es kann Sie aber auch sehr regelmäßig treffen: Finanzämter, Versicherungen und Genossenschaften dürfen nachprüfen, ob Abgaben und Steuern vollständig und in richtiger Höhe gezahlt wur­den. Natürlich kein Anlass zur Freude, zur Mitarbeit sind Sie aber dennoch verpflichtet.

Als Steuerberater an Ihrer Seite können wir Ihnen hier viel Zeit und Nerven sparen.
Wir wissen, wonach Finanzämter und Institutionen suchen, welche Unterlagen benötigt werden und können jede Frage schnell und kompetent beantworten.

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