Neue Vereinfachungsregelung für Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen
16.09.2021 Wer mit einer Photovoltaikanlage oder einem Blockheizkraftwerk Strom erzeugt und ihn zumindest teilweise gegen Entgelt in das öffentliche Netz einspeist, ist unternehmerisch tätig. Er erzielt grundsätzlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die der Einkommensteuer unterliegen. Kommt das Finanzamt jedoch zu dem Ergebnis, dass der Betreiber nicht die Absicht hat, Gewinne zu erzielen, gilt der Betrieb der …
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