Digitalisierung: Finale Verwaltungsanweisung zur E-Rechnung veröffentlicht

30.01.2025

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat das finale Schreiben zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) veröffentlicht. Kernpunkt der Neuregelung ist die Einführung einer E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze, wobei Ausnahmen für steuerfreie Leistungen, Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise gelten.

Die gesetzliche Verpflichtung zur Verwendung von E-Rechnungen gilt für in Deutschland ansässige Unternehmen. Ab dem 01.01.2025 müssen alle inländischen Unternehmer E-Rechnungen empfangen können. Für deren Ausstellung sind jedoch Übergangsfristen vorgesehen. Während große Unternehmen verpflichtet sind, ab dem 01.01.2027 E-Rechnungen auszustellen, gilt diese Verpflichtung für kleinere Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 800.000 € erst ab dem 01.01.2028.

Auch für die Verwendung bestimmter Formate, die nicht den Anforderungen an die E-Rechnung entsprechen, gibt es bis zum 31.12.2027 Übergangsregelungen.

E-Rechnungen müssen in einem standardisierten, maschinenlesbaren Format, das der europäischen Norm EN 16931 entspricht, erstellt werden. Die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung müssen gewährleistet sein.

Zulässige Formate sind unter anderem XRechnung und ZUGFeRD (ab Version 2.0.1, mit Ausnahmen). Sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, können auch andere interoperable Formate verwendet werden. Das BMF-Schreiben behandelt auch die Übermittlung und den Empfang von E-Rechnungen sowie Regelungen zur Rechnungsberichtigung, zum Vorsteuerabzug und zur Aufbewahrung.

Hinweis:
Das finale BMF-Schreiben berücksichtigt zahlreiche Anregungen aus der Praxis, insbesondere des Deutschen Steuerberaterverbands, um die Umsetzung zu erleichtern. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Vorgaben vertraut machen.

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