Lohnsteuer – Steuerfreie Arbeitgeber­zuschüsse zum elektronischen Heilberufs­ausweis

16.09.2021

Arbeitgeber angestellter Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Apo­theker fragen sich, falls sie ihren Arbeitnehmern die Kosten für den elek­tronischen Heilberufsausweis (eHBA) erstatten, ob eine solche Erstat­tung der Lohnsteuer unterliegt. Hier kann Entwarnung gegeben werden: Nach Auffassung des Finanzministeriums Thüringen liegt ein (steuer­freier) Auslagenersatz des Arbeitgebers vor, weil die Ausgaben vom Arbeitnehmer im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers getätigt werden und der Arbeitsausführung dienen.

Hinweis: Arbeitnehmer können Aufwendungen für den Erwerb und die Nutzung eines eHBA nur dann als Werbungskosten absetzen, wenn sie die Aufwendungen nicht vom Arbeitgeber erstattet bekommen haben.

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