Berufspendler – Wie viele profitieren von der höheren Entfernungspauschale?

16.09.2021

Zum 01.01.2021 wurde die Entfernungspauschale ab dem 21. Entfer­nungskilometer, der zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers liegt, von 30 Cent auf 35 Cent pro Kilometer angeho­ben, um Pendler mit langen Arbeitswegen zu entlasten. Sie kann unab­hängig vom benutzten Verkehrsmittel geltend gemacht werden. Für Arbeitswege bis 20 km bleibt es bei der Pauschale von 30 Cent je Kilo­meter.

Beispiel: Arbeitnehmerin A legt an 220 Tagen einen Arbeitsweg von 40 km (einfache Wegstrecke) zurück. Ihre Entfernungspauschale berech­net sich 2021 wie folgt:

  • für die ersten 20 km: 220 Tage x 20 km x 0,30 Euro = 1.320 Euro
  • für die weiteren 20 km:220 Tage x 20 km x 0,35 Euro = 1.540 Euro

Insgesamt steht A für das Jahr 2021 also eine Entfernungspauschale von 2.860 Euro zu.

Das Statistische Bundesamt hat ermittelt, dass 2017 in Deutschland 7,5 Mio. Berufspendler einen Arbeitsweg von über 20 km zurückzulegen hatten, so dass sie jetzt die erhöhte Pauschale geltend machen könnten. 13,4 Mio. Berufspendler hatten in ihren Steuererklärungen 2017 einen Arbeitsweg von maximal 20 km angegeben – sie würden demnach nicht von der angehobenen Pauschale profitieren.

0551 49701-0 zu Facebook Datev Infos zu Instagram Streetview
Nach oben scrollen
X